Viele Menschen beschäftigen sich in ihrer Freizeit mit Sportwetten – und das mit wachsender Begeisterung. Dabei sind es insbesondere Fußballwetten, denen hierzulande eine besondere Aufmerksamkeit zukommt. Die Sportart verbindet Menschen jeden Alters und ist an keine bestimmten Einkommensgrenzen gebunden. Zwar dürfen grundsätzlich alle volljährigen Personen bei Glücksspielen teilnehmen, doch darf nicht gleich jedes Unternehmen Sportwetten anbieten. Die zahlreichen Regelungen dienen in erster Linie dem Schutz der Teilnehmer und stellen sicher, dass die Wetteinsätze ordnungsgemäß verwendet werden.

Wer Sportwetten in Deutschland anbieten darf


Sportinteressierte Menschen werden schnell zu Wettbegeisterten, die regelmäßig einen Blick auf die aktuellen Sportwetten Tipps werfen. Zweifelsohne ist es bei Sportwetten von Vorteil, die aktuellen Entwicklungen zu kennen und über Verletzungen von Spielern Bescheid zu wissen. Gleichermaßen wichtig ist der Blick auf die Angaben des Sportwettenanbieters. Ausschließlich behördlich zugelassene Sportwettveranstalter sollten in Betracht gezogen werden.

In Deutschland dürfen Sportwetten nur mit einer Sportwettkonzession angeboten werden. Nach den Bestimmungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland. (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) muss die zuständige Behörde im Internet eine gemeinsame amtliche Liste veröffentlichen, in der die Vermittler und Veranstalter von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine offizielle Konzession verfügen. Demnach können wettbegeisterte Menschen jederzeit überprüfen, ob der favorisierte Anbieter über eine Konzession verfügt.

Die hohen Voraussetzungen für Anbieter


Sportwetten

Ehe das gesamte Repertoire des Wett-ABC angeboten werden kann, sind von dem jeweiligen Anbieter einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Konzession setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem verschiedene Dokumente beigefügt werden müssen. Der Antragsteller muss die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse vollständig offenlegen. Bei Personengesellschaften wie einer GmbH sind grundsätzlich sämtliche Adressen von Gesellschaftern mitzuteilen. Über die Offenlegung können die Behörden überprüfen, ob es unter Umständen Kapitalgeber gibt, die wegen strafrechtlichen Verfahren vor einer Erlaubniserteilung ausgeschlossen werden müssen.

Der Antragsteller sowie die von ihm beauftragten verantwortlichen Personen benötigen nach den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages eine bestimmte Sachkunde. Außerdem muss die für öffentliche Glücksspiele erforderliche Zuverlässigkeit bestehen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Veranstaltungen ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden.

Sportwetten setzen ein bestimmtes Kapital voraus. Hierzu führt der Glücksspielstaatsvertrag aus, dass die rechtmäßige Herkunft der Mittel dargelegt werden muss. Auf diesem Wege soll unter anderem Geldwäsche ausgeschlossen werden. Zusätzlich muss der Antragsteller über genügend Eigenmittel verfügen, eine Gewähr für ein einwandfreies Geschäftsverhalten bieten, die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Glücksspielangebots darlegen und notwendige Versicherungen zum Schutze der Teilnehmer abgeschlossen haben.

Wie es der Blick auf die genannten Voraussetzungen bereits erahnen lässt, können die Anforderungen nur von wenigen Unternehmen erfüllt werden. Bei Anbietern mit Sportwettkonzession kann beruhigt das Fachbuch für Sportwetten aufgeschlagen werden, ohne den Verlust der Einsätze zu befürchten.

Sicherheit und Transparenz – auch nach der Konzessionserteilung


Auch nach der Konzessionserteilung werden die Anbieter regelmäßig überprüft und streng überwacht. Erlaubnisinhaber müssen jede Änderung, die eine der Voraussetzungen betrifft, unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Sobald zum Beispiel einzelne Gesellschafter ausscheiden und dafür andere Kapitalgeber in Erscheinung treten, ist eine Mitteilung erforderlich.

Anbieter müssen den Jugend- und Spielerschutz sicherstellen und in diesem Zusammenhang ein Sozialkonzept entwickeln. Diesbezüglich bestehen bestimmte Berichtspflichten. Die Behörden überprüfen die Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Glücksspielaufsicht achtet noch mit weiteren Maßnahmen darauf, dass die mit dem Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen in vollem Umfang eingehalten werden.